Teigelack, Vollenberg & Fromlowitz

Impressum

 
Rechtsanwaltskanzlei Teigelack, Vollenberg & Fromlowitz
Rechtsanwälte
Dr. Dieter Teigelack,
Willi Vollenberg,
Horst Fromlowitz,
Dr. Lenhard Teigelack,
Hendrik Fromlowitz und
In Kooperation mit Jörg Bister

Kettwiger Straße 20
45127 Essen
Postfach 103163 in 45031 Essen

Telefon: 0201 230001 + 230002
Telefax: 0201 230004
Homepage: http://www.rae-teigelack.de
Email: info@rae-teigelack.de

Bankverbindung: Postbank Essen
Kontonummer 77003433
Bankleitzahl 36010043

Umsatzsteuernummer 110/5169/0771

Berufshaftpflichtversicherung für sämtliche Rechtsanwälte der Kanzlei:
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40198 Düsseldorf
Tel 0800 3746-000 (gebührenfrei innerhalb Deutschland)
Geltungsbereich: Europäische Union

Die hier vorgestellten Personen tragen die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt".
Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, ist die Bundesrepublik Deutschland.
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweils zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nebst Vergütungsverzeichnis (VV), das die bis zum 30.06.2004 geltende Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) vom 26.07.1957 ersetzt, in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 in den jeweils geltenden Fassungen.

Berufsrechtliche Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, Telefon: 02381/98 50-00, Fax: 02381/98 50-50

Die Berufsbezeichnung "Notar" bzw. "Notarin" wurde den Mitgliedern der Sozietät jeweils in dem Bundesland, in dem der Notar/die Notarin bestellt ist, aufgrund für Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen (Bundesnotarordnung vom 24.02.1961) in der jeweils geltenden Fassung verliehen. Sie unterliegen den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes vom 28. August 1969 sowie des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung, "KostO" vom 26.7. 1957) in den jeweils geltenden Fassungen.

Die Notare unserer Sozietät sind Mitglieder der Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, Bundesrepublik Deutschland. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesnotarordnung, des Beurkundungsgesetzes, der Kostenordnung, der Dienstordnung für Notare und der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Präsidentin des Landesgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen

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